YourSingapore.biz

Visa & Zoll

Alle nach Singapur einreisenden Personen müssen über einen gültigen Pass verfügen. Für Deutsche, Schweizer und Österreicher ist ein Visum für die Einreise nach Singapur nicht erforderlich. Im allgemeinen erhalten Ausländer, die kein Einreisevisum benötigen und Singapur als Touristen besuchen, bei ihrer Ankunft in Singapur ein Besuchervisum mit 30 Tagen Gültigkeit. Touristen sollten jedoch über einen gültigen Pass, ein Weiterflug-/ Rückreiseticket, Weiterreisemöglichkeiten (z.B. Visa, Einreisegenehmigungen etc.) für ihr nächstes Reiseziel sowie ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt in Singapur verfügen. Sollten sie eine längere Aufenthaltsgenehmigung benötigen, wenden Sie sich nach ihrer Ankunft an das

Singapore Immigration Department

Immigration & Checkpoints Authority
ICA Building 10 Kallang Road (next to Lavendar MRT Station) Singapore 208718
Tel: (65) 6391 6100
Fax: (65) 6298 0843 / 6298 0837
Email: ica_feedback@ica.gov.sg
Website: www.ica.gov.sg

Da sich die Richtlinien von Zeit zu Zeit ändern, sollten sich internationale Besucher vor der Abreise bei der nächstgelegenen Auslandsvertretung für Singapur erkundigen:

Botschaft von Singapur in Deutschland:

Leitende Botschaftsangehörige:

Herr Jacky Foo
Botschafter

Frau Jophie Tang
Stellvertretende Botschafterin

Frau Eirliani Abdul Rahman
Erste Botschaftssekretärin, Politik

Herr Stephen Heng
Erster Botschaftssekretär, Verwaltung und Konsulat


Friedrichstrasse 200
10117 Berlin
Telefon +49 30 22 63 43-0
Fax: +49 30 22 63 43 55
eMail: singemb_ber@sgmfa.gov.sg
Homepage: http://www.singapore-embassy.de/
http://www.mfa.gov.sg/berlin-german
Amtsbezirk: Bundesgebiet

Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 09:00 bis 13:00 und 13:30 bis 17:00,
Samstags und Sonntags geschlossen, ebenso an
gesetzlichen Feiertagen und am 09. August
(Nationalfeiertag in Singapur)

Konsulate:

Generalkonsulat der Republik Singapur
Badstrasse 98
71336 Waiblingen (20 Minuten von Stuttgart entfernt)
Tel : (49) (7151) 263033
Fax: (49) (7151) 261120
Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag, 09:00 - 12:00 Uhr
Email: hon.konsulat-singapur.stgt@stihl.de

Konsulat der Republik Singapur
Elisabethstrasse 91
80797 München
Tel : (49) (89) 5908 2128
Fax : (49) (89) 5908 1200
Öffnungszeiten:
Dienstag, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch - Donnerstag, 10:00 - 14:00 Uhr
E-mail : hon.konsulat-singapur.muc@t-online.de

 

Österreich:

Generalonsulat von Singapur, Wien
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
Tel: +43 1 71707 1250
Fax: +43 1 71707 1656
Honorarkonsul: Dr. Walter Rothensteiner

Schweiz:

Permanent Mission of Singapore to the United Nations Office in Geneva
I.C.C. Block G- 6. Etage
20, Route de Prés-Bois
Postfach 1910
1215 Genf 15
Tel.: +41 22 929 66 55
Fax: +41 22 929 66 58

Impfungen

Für Singapur sind weder Impfungen vorgeschrieben noch vorbeugende Maßnahmen empfohlen.

Zollformalitäten

Währung

Es existiert keine Beschränkung über die Höhe des Geldbetrags, den Sie einführen können.

Zollpflichtige Waren

Alkohol, einschließlich Wein, Bier und Portwein,
Tabak, einschließlich Zigaretten und Zigarren.

Zollfreie Waren

Elektronische und elektrische Geräte Kosmetika Kameras, Uhren und Armbanduhren, Schmuck, Edelmetalle und Edelsteine, Schuhe, Kunst- und Handwerksgegenstände, Spielsachen.

Mehrwertsteuer (Goods and Services Tax - GST)

Auf alle nach Singapur eingeführten Waren wird eine 5%ige Mehrwertsteuer aufgeschlagen.

GST-freie / zollfreie Waren

Neuwaren, Souvenirs, Geschenke und Lebensmittel im Wert von unter 50 SGD wenn der Reisende Singapur für weniger als 24 Stunden verlassen hat. Bis 150 SGD wenn der Reisende Singapur für länger als 24 und weniger als 48 Stunden verlassen hat. Bis 300 SGD wenn der Reisende Singapur für mehr als 48 Stunden verlassen hat. Reisende, die aus anderen Ländern als Malaysia einreisen und Singapur für mindestens 48 Stunden oder länger verlassen hatten, können die folgenden Waren zollfrei einführen 1.Liter Spirituosen (Brandy, Whisky, Gin, Rum, Wodka, etc.) 1 Liter Wein 1 Liter Bier oder Portwein. Das gilt nur für Waren, die zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Der Verkauf derselben stellt ein Vergehen dar. Zigaretten und andere Tabak-Produkte können nicht zollfrei eingeführt werden.

Darüberliegende Waren

Waren, die über der GST-freien / zollfreien Grenze liegen, dürfen nur gegen Zahlung der Mehrwertsteuer und der Zollgebühren eingeführt werden. Transitpassagiere können solche Waren unter Zollverwahrung lassen. Hierfür fällt eine Lagerhausgebühr an.

Von der Einfuhr ausgeschlossene Waren

Alkohol und Zigaretten

Alkohol, Zigaretten und Tabak, welche den Aufkleber "Singapore Duty Not Paid" tragen, und Zigaretten mit der Präfix "E" sind nur zum Gebrauch außerhalb Singapurs bestimmt. Eine Wiedereinfuhr ist nicht gestattet.

Sonstige, von der Einfuhr ausgeschlossene Waren

Verschreibungspflichtige Medikamente und Psychopharmaka, Feuerwerkskörper, Feuerzeuge in Pistolen- oder Revolverform, Spielgeld, Reproduktionen von urheberrechtlich geschützten Veröffentlichungen, Videobänder, CDs, DVDs, Schallplatten oder Kassetten. Geschützte Tierarten, obszöne Artikel, Publikationen, Videoaufnahmen und Software, Kaugummi.

In beschränktem Maße einführbare Waren

Reisende mit Medikamenten, die in Singapur verschreibungspflichtig sind vor allem Schlafmittel, Anti-Depressiva und anregende Mittel, müssen ein ärztliches Rezept vorweisen, das bestätigt, dass das Medikament allein für den Gebrauch des Reisenden bestimmt ist.

Für weitere Informationen: http://www.customs.gov.sg/leftNav/trav/